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   VG Koblenz, 22.09.2017 - 4 K 143/15   

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VG Koblenz, 22.09.2017 - 4 K 143/15 (https://dejure.org/2017,65403)
VG Koblenz, Entscheidung vom 22.09.2017 - 4 K 143/15 (https://dejure.org/2017,65403)
VG Koblenz, Entscheidung vom 22. September 2017 - 4 K 143/15 (https://dejure.org/2017,65403)
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  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus VG Koblenz, 22.09.2017 - 4 K 143/15
    Allerdings gehört zu einem angemessenen Ermittlungsaufwand grundsätzlich die unverzügliche, d.h. regelmäßig innerhalb von zwei Wochen erfolgte Benachrichtigung des Fahrzeughalters von der mit seinem Fahrzeug begangenen Zuwiderhandlung (erstmals BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1978 - VII C 77.74 -, [...]; Beschluss vom 25. Juni 1987 - 7 B 139/87 -, [...]; VG Koblenz, Urteil vom 13. Januar 2015 - 4 K 215/14.KO -, [...]).

    Änderungen des entscheidungserheblichen Sachverhalts wie beispielsweise der Wegfall einer Gefahrenlage können für die Aufrechterhaltung der Fahrtenbuchauflage rechtserheblich sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 1989 - 7 B 18/89 -, [...]; Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3/80 -, [...]; Urteil vom 13. Oktober 1978, a.a.O.).

    Vielmehr tritt im Falle ihrer Anfechtung - von den Fällen der Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO abgesehen - die gesetzliche Rechtsfolge des § 80 Abs. 1 VwGO ein, wonach für die Dauer des Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahrens Suspensiveffekt besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1978, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

    Auszug aus VG Koblenz, 22.09.2017 - 4 K 143/15
    Das mit der Ausübung dieses Rechts verbundene Risiko, dass auch zukünftige Verkehrsverstöße ungeahndet bleiben, muss die Rechtsordnung von Verfassungs wegen allerdings nicht hinnehmen, weil sie sich damit für einen nicht unbeträchtlichen Teilbereich von vornherein der Möglichkeit begäbe, durch die Androhung von Sanktionen Verkehrsverstößen und den damit verbundenen Gefahren, namentlich für die anderen Verkehrsteilnehmer, im allgemeinen Interesse vorzubeugen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1981 - 2 BvR 1172/81 -, [...]; BVerwG, Beschlüsse vom 11. August 1999 - 3 B 96.99 -, [...] und vom 22. Juni 1995 - 11 B 7.95 -, [...]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 8 B 1224/06 -, [...]).

    Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31a StVZO (BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1981, a.a.O.; BVerwG, Beschlüsse vom 11. August 1999 und vom 22. Juni 1995, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. August 2001 - 7 A 11266/01.OVG - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3. März 2015 - 1 B 404/14 , [...]).

    "Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluß vom 22. Juni 1995 - BVerwG 11 B 7.95 - ( Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 22 ) entschieden, daß ein doppeltes "Recht", nach einem Verkehrsverstoß einerseits im Ordnungswidrigkeitenverfahren zugunsten eines Dritten die Aussage verweigern zu dürfen und zugleich trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, nicht anzuerkennen ist.

  • BVerwG, 11.08.1999 - 3 B 96.99

    Zum Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, und zur Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus VG Koblenz, 22.09.2017 - 4 K 143/15
    Das mit der Ausübung dieses Rechts verbundene Risiko, dass auch zukünftige Verkehrsverstöße ungeahndet bleiben, muss die Rechtsordnung von Verfassungs wegen allerdings nicht hinnehmen, weil sie sich damit für einen nicht unbeträchtlichen Teilbereich von vornherein der Möglichkeit begäbe, durch die Androhung von Sanktionen Verkehrsverstößen und den damit verbundenen Gefahren, namentlich für die anderen Verkehrsteilnehmer, im allgemeinen Interesse vorzubeugen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1981 - 2 BvR 1172/81 -, [...]; BVerwG, Beschlüsse vom 11. August 1999 - 3 B 96.99 -, [...] und vom 22. Juni 1995 - 11 B 7.95 -, [...]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 8 B 1224/06 -, [...]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu ausgeführt (Beschluss vom 11. August 1999, a.a.O.):.

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus VG Koblenz, 22.09.2017 - 4 K 143/15
    Auch unter der Voraussetzung, daß der verfassungsrechtliche Schutz gegen Selbstbezichtigungen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 13. Januar 1981 - 1 BvR 116/77 - BVerfGE 56 ; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 14. November 1996 - BVerwG 2 B 16.96 - Buchholz 237.93 § 15 SächsLBG Nr. 1 für Verpflichtung eines Beamtenbewerbers, frühere MfS-Tätigkeit zu offenbaren) auch den Schutz davor umfassen sollte, eine Ordnungswidrigkeit nicht aufdecken zu müssen, so wäre damit eine Fahrtenbuchauflage vereinbar.

    Das Bundesverfassungsgericht hat es im Beschluß vom 13. Januar 1981 (a.a.O. ) als unbedenklich bezeichnet, daß im Bereich der Sozialleistungen ein Leistungsberechtigter, der Angaben verweigern darf, die ihn der Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung aussetzen, im Falle einer solchen Verweigerung das Risiko einer für ihn ungünstigen Tatsachenwürdigung trägt.

  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Koblenz, 22.09.2017 - 4 K 143/15
    Das mit der Ausübung dieses Rechts verbundene Risiko, dass auch zukünftige Verkehrsverstöße ungeahndet bleiben, muss die Rechtsordnung von Verfassungs wegen allerdings nicht hinnehmen, weil sie sich damit für einen nicht unbeträchtlichen Teilbereich von vornherein der Möglichkeit begäbe, durch die Androhung von Sanktionen Verkehrsverstößen und den damit verbundenen Gefahren, namentlich für die anderen Verkehrsteilnehmer, im allgemeinen Interesse vorzubeugen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1981 - 2 BvR 1172/81 -, [...]; BVerwG, Beschlüsse vom 11. August 1999 - 3 B 96.99 -, [...] und vom 22. Juni 1995 - 11 B 7.95 -, [...]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 8 B 1224/06 -, [...]).

    Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31a StVZO (BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1981, a.a.O.; BVerwG, Beschlüsse vom 11. August 1999 und vom 22. Juni 1995, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. August 2001 - 7 A 11266/01.OVG - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3. März 2015 - 1 B 404/14 , [...]).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Koblenz, 22.09.2017 - 4 K 143/15
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Verpflichtung zum Führen eines Fahrtenbuches von einer gewissen Mindestdauer sein muss, um das damit verfolgte Ziel zu erreichen, den Halter zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers im Falle eines erneuten Verstoßes anzuhalten ( BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12/94 -, [...]).
  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus VG Koblenz, 22.09.2017 - 4 K 143/15
    Allerdings gehört zu einem angemessenen Ermittlungsaufwand grundsätzlich die unverzügliche, d.h. regelmäßig innerhalb von zwei Wochen erfolgte Benachrichtigung des Fahrzeughalters von der mit seinem Fahrzeug begangenen Zuwiderhandlung (erstmals BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1978 - VII C 77.74 -, [...]; Beschluss vom 25. Juni 1987 - 7 B 139/87 -, [...]; VG Koblenz, Urteil vom 13. Januar 2015 - 4 K 215/14.KO -, [...]).
  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Koblenz, 22.09.2017 - 4 K 143/15
    Grundsätzlich reicht bereits eine lediglich mit einem Punkt bewertete Verkehrsordnungswidrigkeit für die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage aus, ohne dass es auf die Feststellung der näheren Umstände der Verkehrsordnungswidrigkeit ankommt (BVerwG, Beschluss vom 9. September 1999 - 3 B 94/99 -, [...]).
  • BVerwG, 14.11.1996 - 2 B 16.96

    Beamtenrecht - Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Probe, Herbeiführung der

    Auszug aus VG Koblenz, 22.09.2017 - 4 K 143/15
    Auch unter der Voraussetzung, daß der verfassungsrechtliche Schutz gegen Selbstbezichtigungen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 13. Januar 1981 - 1 BvR 116/77 - BVerfGE 56 ; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 14. November 1996 - BVerwG 2 B 16.96 - Buchholz 237.93 § 15 SächsLBG Nr. 1 für Verpflichtung eines Beamtenbewerbers, frühere MfS-Tätigkeit zu offenbaren) auch den Schutz davor umfassen sollte, eine Ordnungswidrigkeit nicht aufdecken zu müssen, so wäre damit eine Fahrtenbuchauflage vereinbar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2013 - 8 B 1129/13

    Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches bei fehlender Feststellung eines

    Auszug aus VG Koblenz, 22.09.2017 - 4 K 143/15
    Ungeachtet dessen, ob es sich um die vollständige spanische Anschrift des Ehemannes handelte, ist nicht der Wissensstand der Beklagten maßgeblich, sondern allein derjenige der für das Bußgeldverfahren zuständigen Behörde (vgl. nur OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. November 2013 - 8 B 1129/13 -, [...]), d.h. hier der Stadt A. Die dortige Bußgeldbehörde hatte indes in der von der Beklagten übermittelten Melderegisterauskunft vom 4. September 2014 lediglich als Anschrift des Fahrzeugführers ab 25. November 2011 den Vermerk "F./Spanien" erhalten.
  • VG Berlin, 14.11.2014 - 14 K 25.14

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage wegen Nichtfeststellbarkeit des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - 8 A 280/05

    Fahrtenbuchauflage schon nach erstmaliger Begehung einer

  • BVerwG, 01.03.1994 - 11 B 130.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung zur Führung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2006 - 8 B 1224/06

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs; Verletzung des

  • BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89

    Fahrtenbuchauflage

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

  • OVG Saarland, 03.03.2015 - 1 B 404/14

    Führung eines Fahrtenbuches für ein Kraftfahrzeug - Mitwirkungspflicht,

  • VG Koblenz, 13.01.2015 - 4 K 215/14

    Fahrtenbuchauflage nach Höchstgeschwindigkeitsüberschreitung trotz

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